Meine Ausschüsse und Mitgliedschaften

Bundesministerium – Ausschuss - Arbeitsgruppe

Den Großteil der Ständigen Ausschüsse bildet der Bundestag als Spiegelbild der Regierung: In der Regel steht je einem Bundesministerium ein Ständiger Ausschuss gegenüber. Beim Verteidigungsausschuss ist dies das Bundesministerium der Verteidigung. Der Petitionsausschuss bildet hier eine Ausnahme, da es kein zugehöriges Ministerium gibt. In den einzelnen Bundestagsfraktionen wird die Ausschussarbeit in sogenannten Arbeitsgruppen vorbereitet.

In der 21. Wahlperiode bin ich ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss, im Petitionsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Für den Petitionsausschuss wurde ich des Weiteren zum Obmann benannt. Weitere Informationen zur Funktion der Obleute, finden Sie hier

Verteidigungsausschuss

Seine Beratungen sind oft von hoher Brisanz, deshalb tagt der Verteidigungsausschuss hinter verschlossenen Türen. Es geht schließlich um die Sicherheit des Landes, der Verbündeten und nicht zuletzt um die der Bundeswehrsoldaten im Einsatz. Eine wesentliche Aufgabe der 38 Mitglieder des Verteidigungsausschusses besteht in der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums der Verteidigung und seines nachgeordneten Bereichs. In diesem Zusammenhang spielt er eine wichtige Rolle bei der Verabschiedung des Verteidigungsbudgets und bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material für die Bundeswehr. Weitere und aktuelle Informationen zur Arbeit des Verteidigungsausschusses finden Sie unter https://www.bundestag.de/verteidigung.

Petitionsausschuss

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen. Der Petitionsausschuss zählt aktuell 31 Mitglieder. Weitere und aktuelle Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie unter https://www.bundestag.de/petitionen.

Einreichen können Sie Ihre Petition unter https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html.

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Ob klassische rechtspolitische Gesetzgebung, zum Beispiel im Familien-, Urheber- oder Strafrecht, oder aktuelle Fragen des Schutzes der Verbraucher, zum Beispiel zu Fahrgastrechten, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen im Internet: Die 38 Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät außerdem über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Weitere und aktuelle Informationen zur Arbeit des Verteidigungsausschusses finden Sie unter https://www.bundestag.de/recht.