Service

Nähere Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm

Organisation:

Schülerinnen/Schüler und jungen Berufstätigen wird durch ein Stipendium ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht. Bundesweit stehen ca. 360 Stipendien zur Verfügung. Das Stipendium umfasst u.a. die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. SchülerInnen leben in Gastfamilien und besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Die Gasfamilien werden von Austauschorganisationen ausgesucht und zugeteilt.
Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor.

Voraussetzungen:

SchülerInnen: erster Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; die SchülerInnen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein und ihre Schulausbildung zum 31. Juli noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben.

Junge Berufstätige/Auszubildende: erster Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; die Auszubildenden müssen zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sein; geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.

Ausgeschlossen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.

Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge „Botschafter“ ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.

Bewerbungsverfahren:

Die Bewerbungsfrist für das 40. PPP 2023/24 beginnt voraussichtlich im Mai 2022.

Hier erhalten Schülerinnen und Schüler alle notwendigen Informationen zur Bewerbung.

Auszubildende und Berufstätige werden hier ausgiebig informiert.

Auswahlverfahren:

Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der BewerberInnen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den BewerberInnen werden in jedem Fall gute englische Sprachkenntnisse erwartet.
Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten BewerberInnen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten.

Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung. Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden. Die Nominierung der Berufstätigen steht unter dem Vorbehalt, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Referat WI 4
Tel.: +49 (0)30 227 32835
E-Mail: ppp [at] bundestag.de

www.bundestag.de/ppp