Der aktuellen Situation geschuldet steht derzeit oftmals meine Arbeit im Verteidigungsausschuss im Vordergrund. Mitglied bin ich jedoch auch im Petitionsausschuss, den ich Ihnen/Euch heute einmal vorstellen möchte. Jeder Bürger kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden. Diese landet dann beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Im Jahr 2021 erreichten den Ausschuss 11.667 Petitionen und somit erfährt man als Mitglied natürlich aus erster Hand, wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken und wie sie von der Gesellschaft angenommen werden. Eingereicht werden können Petitionen beispielsweise über das folgende Portal: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html.
Die Petitionen werden zum Anlass genommen zu prüfen, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden sollte. Petitionen, die auf Wunsch des Petenten veröffentlicht werden und die Unterstützung von mehr als 50.000 Menschen haben, werden sogar öffentlich beraten.
Die Arbeit im Ausschuss wird fraktionsintern in den jeweiligen Arbeitsgruppen vorbereitet. In der Sitzung am 11. Oktober war Friedrich Merz zu Gast und hat sich ein Bild von unserer Arbeit machen können.
Weitere Informationen zum Petitionsausschuss finden Sie unter https://www.bundestag.de/petitionen und unter https://www.bundestag.de/resource/blob/881214/36327f758f2ad8eaa8583148b77937af/Ausgabe2021-data.pdf.
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